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Worum geht es?
Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderungen in Argentinien führte die Regierung im Dezember 2022 einen speziellen Wechselkurs für Touristen ein, die im Land mit ausländischen Kreditkarten bezahlen. Dieser "Touristen-Wechselkurs" liegt insgesamt 40 Prozent unter dem offiziellen Kurs im Land. Das Ziel war es, durch diesen attraktiven Kurs Touristen anzuziehen, die Produkte oder Dienstleistungen in Argentinien erwerben und damit die Wirtschaft des Landes ankurbeln.
Das bedeutet, wenn ein Tourist in Argentinien beispielsweise mit seiner Visa-Kreditkarte etwas im Wert von 100 Euro kauft, zahlt er nicht den vollen Betrag, sondern nur 60 Euro aufgrund des "Touristen-Wechselkurses". Das bedeutet eine Ersparnis von 40 Prozent. Bei höheren Transaktionen, beispielsweise 250.000 Euro, könnte diese Ersparnis sogar 100.000 Euro betragen.
Durch eine Lücke im System können jedoch nicht nur argentinische Touristen vor Ort von diesem vorteilhaften Wechselkurs profitieren, sondern auch PayPal-Nutzer weltweit. Dabei wird dieser "Rabatt" nicht nur für den Kauf von argentinischen Produkten genutzt, sondern insbesondere für inländische Einkäufe im E-Commerce-Bereich, bei denen die Zahlung mit PayPal möglich ist.
Ist dies strafbar?
Wenn Sie als nicht-argentinischer Tourist von diesem 40-prozentigen Rabatt Gebrauch gemacht haben, könnten Sie sich fragen, ob dies strafrechtliche Konsequenzen hat.
In diesem Fall könnte Betrug oder Computerbetrug (gemäß § 263 bzw. § 263a StGB) in Betracht gezogen werden. Für einen Betrug ist jedoch zunächst eine Täuschung erforderlich, und allein die Auswahl der argentinischen Währung als Zahlungsmethode stellt keine Täuschung dar. Es handelt sich vielmehr um eine Nutzungsfunktion im System.
Zudem stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Irrtum erregt wird, der für einen Betrug erforderlich ist. Auch hier bestehen erhebliche Zweifel. Zunächst handelt es sich um einen automatisierten Vorgang. Aber selbst, wenn man sich eine Person vorstellt, die eine PayPal-Zahlung bearbeitet, würde diese wahrscheinlich keine Gedanken darüber machen, warum jemand argentinische Währung auswählt. Ein Irrtum ist daher unwahrscheinlich.
Wenn man über eine Strafbarkeit nachdenkt, könnte man auch die Strafbarkeit wegen Missbrauchs einer Kreditkarte (gemäß § 266b StGB) in Betracht ziehen. Auch hier gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Strafbarkeit, da kein Missbrauch vorliegt, solange keine Verstöße gegen die Bedingungen der Kreditkartenvereinbarungen vorliegen. Es ist nicht missbräuchlich, Zahlungen in argentinischer Währung zu leisten, wenn dies vertraglich nicht untersagt ist.
Nach unserer Auffassung scheint keine strafrechtliche Relevanz vorzuliegen. Stattdessen handelt es sich um die Ausnutzung einer Schwachstelle im System.
Was tun, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?
Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, werden Sie in der Regel durch eine Vorladung der Polizei darüber informiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Recht haben zu schweigen und das Recht auf einen Rechtsanwalt. Nutzen Sie diese Rechte. Geben Sie keine überstürzten Aussagen ab, da diese später nur schwer zu korrigieren sind. Durch einen Anwalt können Sie Akteneinsicht erhalten, und basierend auf dieser Einsicht kann eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Da unserer Ansicht nach keine Strafbarkeit besteht, sollte darauf hingewirkt werden, dass das Ermittlungsverfahren aufgrund fehlenden Tatverdachts eingestellt wird.
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