February 6, 2023

Drogen: Besitz und Konsum? Wann gilt Eigenbedarf?

Drogen: Besitz und Konsum? Wann gilt Eigenbedarf?

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Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln – Wo beginnt die Strafbarkeit?

Ohne entsprechende Genehmigung stellt der Umgang mit Betäubungsmitteln eine strafbare Handlung dar. Das Betäubungsmittelgesetz kriminalisiert den Anbau, Handel, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln.

Der einfache Konsum von Betäubungsmitteln an sich ist nicht strafbar. Allerdings kann es im Falle des Konsums oft dazu kommen, dass gleichzeitig auch der Besitz der Drogen vorliegt, was in diesem Fall strafbar ist.

Wann gilt der Begriff "Eigenbedarf"? Wie viel Gramm sind erlaubt?

Von Eigenbedarf spricht man, wenn eine geringe Menge an Betäubungsmitteln vorliegt, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Die Menge wird anhand der Konsumeinheiten festgelegt. Das bedeutet, wenn die Menge der Drogen für den einmaligen bis maximal dreimaligen Gebrauch ausreicht, kann sie als geringe Menge für den Eigenbedarf betrachtet werden, abhängig von den jeweiligen Bundesland-Richtlinien (insbesondere im Falle von Cannabis).

Die festgelegten Mengen für geringen Eigenbedarf variieren je nach Bundesland:

Cannabis: 6 - 15 Gramm

Amphetamin: 0,5 Gramm

Heroin: 0,5 Gramm

Kokain: 0,5 Gramm

Strafbarkeit im Falle des Eigenbedarfs?

Ist der Besitz einer geringen Menge strafbar, selbst wenn es sich um Eigenbedarf handelt? Ja, selbst im Fall des Eigenbedarfs bleibt der Umgang mit Betäubungsmitteln strafbar. Bereits die kleinste Menge kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist ein weiterverbreiteter Irrglaube anzunehmen, dass Eigenbedarf straffrei ist.

Allerdings kann die Staatsanwaltschaft bei geringen Mengen für den Eigenbedarf von einer Verfolgung absehen, vorausgesetzt, die Schuld ist als gering anzusehen, und es liegt kein öffentliches Interesse an der Verfolgung vor.

Bei Ersttätern endet dies oft mit einer Einstellung des Verfahrens. Die Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung nimmt jedoch mit zunehmender Häufigkeit von Drogenverstößen ab. Dies bedeutet, dass bei einem zweiten Vergehen immer noch die Möglichkeit einer Einstellung besteht, während dies ab dem dritten Mal aufgrund der geringen Eigenbedarfsmenge schwieriger wird.

Was passiert, wenn ich mit Drogen erwischt werde?

Wenn Sie mit Drogen erwischt werden, werden Ihre persönlichen Daten von der Polizei erfasst, und die Drogen werden beschlagnahmt. Oft wird die Polizei auch versuchen, eine Durchsuchung durchzuführen, der Sie nicht zustimmen müssen. Sie werden auch zur Sache befragt. Es ist ratsam, vorerst keine Aussagen zu machen und von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, da einmal getroffene Aussagen schwer nachträglich korrigiert werden können.

Anschließend wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Notwendigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Tat, die Menge der Drogen und die Häufigkeit Ihrer Vergehen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie unbedingt einen Anwalt konsultieren.

Mit welchen Strafen muss ich rechnen?

Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Außerdem erfolgt die Einziehung der Drogen und dazugehöriger Utensilien. Das bedeutet, dass die Drogen nach einer Sicherstellung oder Beschlagnahme nicht mehr herausgegeben werden.

In bestimmten Fällen kann das Gericht anstelle von Geld- oder Freiheitsstrafen auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen.

Im Betäubungsmittelrecht besteht die Besonderheit, dass von einer Anklage abgesehen werden kann, wenn der Beschuldigte nachweist, dass er sich aufgrund seiner Drogensucht in Behandlung begibt.

Legalisiertes Cannabis?

Derzeit wird die Legalisierung von Cannabis diskutiert, und die Entwicklungen des Gesetzgebers bleiben abzuwarten. Neben der Legalisierung besteht auch die Möglichkeit der Entkriminalisierung, wie zum Beispiel in den Niederlanden. Dies würde bedeuten, dass Cannabis weiterhin illegal bleibt, jedoch nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

Muss neu geschrieben werden, da Gesetzesauflage schon rausgekommen ist

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