Energiekostensenker, Vergleichtipps, Turbovergleich und Tarifexperten – Verträge unwirksam oder anfechtbar?
In letzter Zeit häufen sich Meldungen von Konsumenten, die von Mitarbeitern vermeintlicher Energie- und Telekommunikationsberatungsfirmen telefonisch kontaktiert werden. Der Text auf den jeweiligen Internetseiten dieser Unternehmen lautet nahezu identisch:
"Wir bieten eine kostenlose, unverbindliche und individuelle Beratung sowie einen persönlichen Preisvergleich zu allen Aspekten rund um Energie und Telekommunikation. Egal, ob Sie Ihren Anbieter wechseln möchten oder Unterstützung bei der Suche nach einem kostengünstigen Tarif benötigen, wir stehen Ihnen von Anfang an beratend zur Seite. Unser vorrangiges Ziel ist es, Ihre spezifischen Bedürfnisse gezielt zu erfüllen, indem wir gemeinsam einen Anbieter mit günstigen und transparenten Tarifen sowie erstklassigem Kundenservice finden."
Besonders in Zeiten einer Energiekrise klingt dieses Angebot vielversprechend. Doch die Seriosität dieser Tarifvergleichsunternehmen ist zweifelhaft.
Die Tatsache, dass derselbe Text auf den Websites aller vier Unternehmen zu finden ist, ist kein Zufall. Bei genauerem Hinsehen im Impressum der Firmen fällt eine weitere Gemeinsamkeit auf: Mario Kovac ist als Geschäftsführer der Unternehmen dieenergiekostensenker89 UG, vergleichstipps55 UG und Turbovergleich29.de UG aufgeführt. Marijan Vukusic ist Geschäftsführer der tarifexperten77 UG. Diese beiden Personen sind auch Geschäftsführer verschiedener fragwürdiger Energieunternehmen (Primastrom, Voxenergie, Nowenergy). Nach unseren Informationen bieten die vermeintlichen Tarifvergleichsunternehmen daher Verträge nur mit diesen Energieunternehmen an. Unter diesen Umständen kann von einem objektiven und neutralen Vergleichsangebot keine Rede sein.
Auch der Verbraucherschutz warnt mittlerweile vor tarifexperten77:

(vgl. https://verbraucherschutz.de/vorsicht-bei-anruf-von-tarifexperten77-de/)
Doch wie ist die rechtliche Situation? Kann man gegen die mit den Energieunternehmen geschlossenen Verträge vorgehen?
Formunwirksamkeit: Ja, Verträge über die Lieferung von Strom und Gas können seit Juli 2021 nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden. Solche Verträge sind formunwirksam und daher nichtig.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Bereits geschlossene Verträge können angefochten werden, was ebenfalls zu ihrer Nichtigkeit führt. Um einen Vertrag anzufechten, bedarf es eines Anfechtungsgrundes. In diesem Fall liegt eine arglistige Täuschung vor. Die Täuschung betrifft mehrere Aspekte:
a. Identität - die "voxpark GmbH": Alle oben genannten Tarifvergleichsunternehmen haben ihren Sitz an derselben Adresse in Berlin wie die Energieunternehmen. An dieser Adresse existiert auch die "voxpark GmbH", ein Callcenter. Es ist daher anzunehmen, dass sämtliche Anrufe bei Verbrauchern von Mitarbeitern dieser "voxpark GmbH" stammen, unabhängig davon, ob sie sich als Vertreter eines der oben genannten Tarifvergleichs- oder Energieunternehmen ausgeben. Dies führt zu einer arglistigen Täuschung, da Verbraucher irreführend denken, dass sie von einem Tarifvergleichsunternehmen kontaktiert werden, das von den Energieunternehmen getrennt ist.
b. Objektivität - kein neutraler Tarifvergleich: Die Täuschung betrifft auch die Objektivität des Tarifvergleichs und der Beratung. Verbraucher gehen am Telefon davon aus, dass der Anrufer Tarife verschiedener verfügbarer Energieunternehmen vergleicht und ihnen das objektiv Beste anbietet. Sie nehmen an, dass es sich bei den Tarifvergleichsunternehmen um Unternehmen wie "check24" oder "verivox" handelt. In Wirklichkeit sind die Tarifvergleichsunternehmen praktisch identisch mit den Energieunternehmen, deren Tarife sie anbieten. Die Objektivität ist somit nicht gegeben, was als irreführende Werbung nach § 16 Abs. 1 UWG betrachtet werden kann.
Was können Sie tun?
Wenn Sie sich von einem mit den oben genannten Unternehmen geschlossenen Vertrag lösen möchten, könnte ein entsprechendes Schreiben folgendermaßen aussehen:
"Name: [Ihr Name]
Adresse: [Ihre Adresse]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Anfechtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich den möglicherweise mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag anfechten.
Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Bestätigung der Anfechtung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, und teilen Sie mir den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung mit.
Ich wünsche keine weiteren Kontaktaufnahmen Ihrerseits zwecks Rückwerbung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]"
Wenn Sie Informationen darüber benötigen, ob Sie mit diesen Unternehmen einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben und/oder wie Sie sich von einem solchen Vertrag lösen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratungsmöglichkeiten, um Ihnen bei der Kündigung von Verträgen mit der dieenergiekostensenker89 UG, vergleichstipps55 UG, Turbovergleich29.de UG oder tarifexperten77 UG zu helfen und Ihre Rechte durchzusetzen.
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