January 24, 2023

Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben – was droht mir und was kann ich tun?

Sind Sie mit einer strafrechtlichen Anschuldigung konfrontiert? Dann zögern Sie nicht, sich umgehend bei uns zu melden, um eine erste unverbindliche Einschätzung zu erhalten. Sie können uns telefonisch unter 0221-340 398 0 erreichen oder eine E-Mail an doris.kautler@skradde.com senden.

Im Jahr 2022 fand eine umfassende Reform der Grundsteuer in Deutschland statt. Hintergrund dieser Reform war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die bisher geltende Grundsteuer als verfassungswidrig zu erklären. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neubewertung der Grundstücke. Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" abzugeben, was im Grunde einer Grundsteuererklärung entspricht. Ursprünglich war dafür eine Frist bis zum 31. Oktober 2022 vorgesehen, jedoch wurde diese Frist auf den 31. Januar 2023 verlängert.

Falls Sie also am 1. Januar 2022 Grundstückseigentümer waren, müssen Sie bis spätestens 31. Januar 2023 die Grundsteuererklärung einreichen.

Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig bis zum 31. Januar 2023 einreiche?

Zuallererst ist zu beachten, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, die Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 abzugeben.

Falls Sie diese Frist versäumen, werden Sie voraussichtlich zuerst eine Mahnung vom Finanzamt erhalten, die Sie daran erinnert, die Grundsteuererklärung abzugeben. Allerdings besteht für die Finanzämter keine zwingende Verpflichtung zur Zusendung einer Mahnung.

Neben der Mahnung stehen dem Finanzamt drei weitere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung: die Festsetzung eines Verspätungszuschlags, die Verhängung eines Zwangsgeldes und letztlich die Schätzung des Grundsteuerwerts.

Zunächst wird das Finanzamt wahrscheinlich einen Verspätungszuschlag erheben. In diesem Fall werden Ihnen monatlich 0,25 % der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25,00 EUR, zusätzlich zur Grundsteuer in Rechnung gestellt.

Als zweite Maßnahme kann das Finanzamt ein Zwangsgeld verhängen, das zuvor angedroht werden muss, falls die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird. Bei der Festsetzung des Zwangsgeldes hat das Finanzamt einen gewissen Ermessensspielraum und kann bis zu 25.000,00 EUR festsetzen.

Sollte auch nach der Verhängung des Zwangsgeldes keine Grundsteuererklärung eingereicht werden, behält sich das Finanzamt das Recht vor, den Grundsteuerwert eigenständig zu schätzen. Es ist ratsam, eine solche Schätzung durch das Finanzamt zu vermeiden, da sie in der Regel nachteilig für Sie ist. Außerdem entbindet die Schätzung nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Was kann ich tun, wenn ich die Frist bis zum 31. Januar 2023 nicht einhalten kann?

Wenn Sie aus legitimen Gründen die fristgerechte Einreichung der Grundsteuererklärung nicht schaffen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Dabei sollten Sie überzeugende und nachvollziehbare Gründe für die Verlängerung darlegen. Den Antrag müssen Sie vor Ablauf der Frist, also vor dem 31. Januar 2023, stellen.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt Ihrem Antrag auf Fristverlängerung nicht unbedingt stattgeben muss, wenn die Gründe nicht ausreichend sind. In diesem Fall können nach Ablauf der Frist weiterhin Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Schätzungen verhängt werden. Daher kann es sinnvoll sein, rechtzeitig die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um den Antrag auf Fristverlängerung erfolgreich zu gestalten.

Was ist zu tun, wenn die Frist bereits verstrichen ist?

Falls Sie die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung verpasst haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich um eine Fristverlängerung bemühen. Selbst wenn die Antragsfrist vorbei ist, sollte der Antrag dennoch gestellt werden.

Falls bereits Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festgesetzt wurden, haben Sie die Möglichkeit, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Dies kann erfolgreich sein, wenn das Finanzamt Fehler bei der Ermessensausübung gemacht hat, die Höhe der Sanktionen unangemessen ist oder das Zwangsgeld nicht ordnungsgemäß angedroht wurde, usw.

Besonders, wenn Sie die Frist versäumt haben, kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der mit dem Finanzamt in Kontakt tritt.

In jedem Fall sollten Sie die Grundsteuererklärung so bald wie möglich nachreichen.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie weitere Fragen haben!

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