June 27, 2023

Dieselskandal - Entschädigung - wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz

Der Dieselskandal belastet die deutschen Automobilhersteller weiterhin und schwebt wie ein Damoklesschwert über BMW, Volkswagen und Mercedes. Obwohl die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für die deutschen Automobilhersteller überraschend positiv war, tauchen immer wieder neue Skandale, Fehlverhalten und fragwürdige Praktiken auf.

Die Thermofenster-Problematik beschäftigt die deutschen Gerichte seit Jahren, wobei bisher ein Anspruch gemäß der restriktiven Haltung des BGH abgelehnt wurde (Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, ebenso das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 21.10.2019 - 12 U 246/19). Thermofenster sind Instrumente, die die Abgasrückführung je nach Temperatur regulieren und die Umwelt stärker belasten.

Ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer, der bisher das Hauptinstrument des BGH im Umgang mit den Dieselskandalfällen war, wurde aufgrund des Fehlens von Sittenwidrigkeit nach der Rechtsprechung des höchsten deutschen Zivilgerichts abgelehnt. Die Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung setzte voraus, dass die Hersteller bei der Entwicklung der Fahrzeuge wussten, dass sie unzulässige Abschalteinrichtungen verwenden, und den damit verbundenen Gesetzesverstoß zumindest billigend in Kauf nahmen. Dies wurde jedoch vom VI. Zivilsenat des BGH verneint.

Da andererseits der BGH einen Schadensersatzanspruch aus Fahrlässigkeit (§ 823 BGB) konsequent ablehnte und somit seiner vermeintlichen Pflicht zum Schutz der deutschen Wirtschaft nachkam, schien es für deutsche Verbraucher, dass sie ihre Dieselfahrzeuge mit Thermofenstern ohne Aussicht auf finanziellen Ausgleich weiterfahren müssten.

EuGH-Intervention

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde zum zuverlässigen Retter in der Not des Verbraucherschutzes. Der EuGH kommt ins Spiel, wenn deutsche Zivilgerichte Fragen des europäischen Rechts in einem Rechtsstreit erkennen, für die sie gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den EuGH anrufen können, manchmal sogar müssen. Da der Verbraucherschutz in Brüssel traditionell höher bewertet wird als in Karlsruhe, können Verbraucher darauf hoffen, dass der EuGH einschreitet und den bundesdeutschen Bundesgerichtshof in die Schranken weist. Und genau das ist im Fall "Thermofenster" geschehen.

Der BGH lehnte im Juli 2021 einen Anspruch aufgrund des Einbaus von Thermofenstern eindeutig ab, da im Gegensatz zur "Schummelsoftware" keine Sittenwidrigkeit vorliege. Eine Haftung aufgrund anderer Tatbestände (§ 823 Abs. 1 und 2 BGB), die lediglich Fahrlässigkeit erfordern, wurde ebenfalls eindeutig abgelehnt, und diese Frage wurde nicht einmal dem EuGH vorgelegt. Der BGH stützte sich also auf einen "acte clair". Die Überheblichkeit des BGH schließt jedoch nicht aus, dass ein anderes deutsches Zivilgericht den EuGH in Anerkennung seiner gemeinschaftsrechtlichen Pflicht anruft. Diese Rolle übernahm erneut das Landgericht Ravensburg. Die Frage, ob eine Haftung der Automobilhersteller auch aus einfacher Fahrlässigkeit resultieren könnte, betrifft einen Sachverhalt, der die Haftung der deutschen Automobilhersteller in Millionen von Fällen drastisch erhöhen könnte.

Die Antwort des EuGH war eindeutig: Ja, eine Haftung aufgrund des Einbaus unzulässiger Thermofenster kann auch aufgrund einfacher Fahrlässigkeit erfolgen.

Wende des BGH

Spätestens im März war vorhersehbar, was sich in den gestrigen Urteilen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 26.06.2023, Az.: VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) bestätigte und zumindest in Wolfsburg, Stuttgart und München für reichlich schlechte Stimmung sorgen dürfte: Im Zusammenhang mit den sogenannten Thermofenstern reicht nun bereits einfache Fahrlässigkeit der Autohersteller für eine Entschädigung aus. Sittenwidrigkeit ist nicht mehr erforderlich. Dadurch werden die Voraussetzungen für die Haftung der deutschen Automobilhersteller in einem Maße gesenkt, das zu einer erneuten Welle von Klagen führen könnte. Folglich befinden sich die Aktienkurse aller drei Unternehmen heute im Minus. Die Aktionäre sind sich der möglichen Auswirkungen bewusst.

Auswirkungen auf die Verbraucher

Was bedeutet diese Entscheidung jedoch für die Millionen von Dieselfahrern in Deutschland? Zunächst einmal dies: Eine Klage gegen die Hersteller der betroffenen Modelle hat Aussicht auf Erfolg. Die Betroffenen haben Anspruch auf Schadensersatz, dessen Höhe von den Gerichten individuell festgelegt wird (§ 287 ZPO). Der Bundesgerichtshof schätzte die Ansprüche bereits auf 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Nach diesem Urteil kann nicht mehr ohne Weiteres bestritten werden, dass die betroffenen Käufer Ansprüche gegen die Automobilhersteller haben. Nach dieser Wendung ist jeder Dieselfahrer dazu aufgerufen, zu überprüfen, ob er zu den Betroffenen gehört, und entsprechend zu handeln. Es wird viele überraschen, festzustellen, dass sie betroffen sind: Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge sind auf deutschen und europäischen Straßen fast 10 Millionen Diesel-PKW mit illegalen Thermofenstern unterwegs.

Besitzen Sie einen Diesel-PKW der Hersteller VW, Audi, BMW oder Mercedes? Überprüfen Sie, ob in Ihrem Modell ein sogenanntes Thermofenster eingebaut wurde. Die Rechtsanwälte von SKRADDE helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen und angemessenen Schadensersatz zu erhalten. Wir prüfen auch gerne, ob eine rechtliche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch, und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche durchsetzen.

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