Online-Finanztrainings: Unwirksame Verträge, Widerruf, Anfechtung und Kündigung
Immer öfter tauchen fragwürdige Finanztrainings im Internet auf. Unter dem Dach von sogenannten "Online-Finanzakademien" versuchen Coaching- und Mentoring-Programme, den Teilnehmern das notwendige Wissen über Finanzplanung, Geldanlage, Vermögensaufbau und Altersvorsorge beizubringen. Diese Angebote umfassen häufig auch Informationen über Kryptowährungen und andere Anlageformen, wobei die Risiken oft vernachlässigt und schneller finanzieller Erfolg versprochen wird. Allerdings sind diese Finanztrainings in der Regel kostenintensiv.
Es gibt sicherlich hochwertige Finanztrainings im Internet, aber leider gibt es auch viele unseriöse Anbieter. Diese nutzen die Hoffnungen der Teilnehmer auf schnellen Reichtum aus und bieten oft nur Standardwissen an, das den Teilnehmern nicht dabei hilft, fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen. In einigen Fällen können diese fragwürdigen Finanztrainings sogar zu erheblichen finanziellen Verlusten durch falsche Investitionen führen.
Viele Teilnehmer solcher unseriösen Finanztrainings fragen sich daher, ob sie zumindest die Kosten für das Coaching zurückerhalten können. In diesem rechtlichen Überblick werden die Möglichkeiten in dieser Hinsicht näher beleuchtet.
Struktur der Finanztrainings:
Die rechtlichen Optionen der Teilnehmer hängen vor allem von der Struktur des Finanztrainings ab, da die meisten Online-Finanztrainings ähnlich aufgebaut sind:
- Die Teilnehmer erhalten Zugang zu Online-Videokursen, Arbeitsmaterialien und Checklisten, um das erforderliche Wissen zu erlangen.
- Es finden begleitend zu den Videokursen Online-Meetings, Video-Calls, Workshops oder Live-Treffen statt, bei denen Fragen gestellt werden können und das Wissen vertieft wird.
- Teilweise erhalten die Teilnehmer auch konkrete Anlage-Tipps oder Ratschläge von den Anbietern.
- In einigen Fällen werden die Teilnehmer auch ermutigt, weitere Teilnehmer zu werben und erhalten dafür eine Art Provision.
Unwirksame Verträge:
Die Online-Finanztrainings können aus verschiedenen Gründen unwirksam sein:
Finanzanlageberatung (§ 34h GewO):
Einige Finanztrainings könnten als Anlageberatung angesehen werden, und Anbieter benötigen in diesem Fall eine staatliche Erlaubnis nach § 34h der Gewerbeordnung. Falls der Anbieter keine solche Erlaubnis hat, könnte der Coaching-Vertrag unter Umständen ungültig sein.
"Schneeballsystem" (§ 16 Abs. 2 UWG):
Wenn Teilnehmer dazu angehalten werden, weitere Teilnehmer für das Finanztraining zu werben, könnte dies als strafbare Werbung nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) betrachtet werden. Solche Verträge sind in der Regel ungültig.
Fernunterricht (§ 7 Abs. 1 FernUSG):
Aufgrund ihres Aufbaus ähneln Finanztrainingsangebote oft dem Fernunterricht. Anbieter von Fernunterricht benötigen jedoch in Deutschland eine staatliche Zulassung nach § 12 Abs. 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Ein Vertrag, der von einem nicht zugelassenen Veranstalter abgeschlossen wurde, könnte gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG ungültig sein.
Widerruf:
Verbraucher haben in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht, das es ihnen ermöglicht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. In vielen Fällen informieren die Anbieter von Finanztrainings ihre Kunden jedoch nicht ausreichend über dieses Widerrufsrecht, was dazu führen kann, dass die Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf ein Jahr und 14 Tage verlängert wird.
Anfechtung:
Manchmal können Verträge aufgrund irreführender Werbung und arglistiger Täuschung angefochten werden. Einige Anbieter werben mit enormen Gewinnen in kurzer Zeit, was irreführende Werbung im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG darstellen könnte. Wenn ein Teilnehmer aufgrund dieser irreführenden Werbung einen Vertrag abgeschlossen hat, könnte dieser Vertrag gemäß § 123 Abs. 1 BGB anfechtbar sein.
Kündigung:
Die Verträge für Finanztrainings könnten auch kündbar sein. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob eine ordentliche Kündigung möglich ist, z. B. die Vertragslaufzeit und die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung könnte in Betracht gezogen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, wie rechtswidriges Verhalten des Anbieters.
Was können Sie tun?
Wenn Sie aus einem Finanztrainings-Vertrag aussteigen möchten, sollten Sie dies dem Anbieter schriftlich mitteilen. Sie können das folgende Musterschreiben verwenden:
[Hier Ihre persönlichen Daten einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meinen Vertrag mit der Kundennummer [Ihre Kundennummer] widerrufen | anfechten | außerordentlich fristlos kündigen.
Bitte bestätigen Sie schriftlich den Widerruf | die Anfechtung | die Kündigung innerhalb von 7 Tagen und informieren Sie mich über den Beendigungszeitpunkt.
Ich wünsche keine weitere Kontaktaufnahme zwecks Rückwerbung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Dieses Musterschreiben sollten Sie ausfüllen und an den Anbieter des Finanztrainings senden. Es ist ratsam, das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden und zusätzlich per E-Mail zu senden. Telefonische Erklärungen sollten vermieden werden, da sie schwer nachweisbar sind.
Benötigen Sie Unterstützung?
Falls Sie unsicher sind, ob Sie einen wirksamen Vertrag für ein solches Finanztraining abgeschlossen haben oder Fragen zu Ihren Rechten bezüglich Widerruf, Anfechtung oder Kündigung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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