Die IG Metall-Gewerkschaft hat bereits vorab die Mitarbeiter der Ford-Werke in Köln gewarnt. Der US-Autohersteller Ford plant den Abbau von bis zu 3.200 Arbeitsplätzen an seinem Standort in Köln. Dieser geplante Stellenabbau wird mit der Umstrukturierung des Unternehmens im Zuge des Ausbaus der Elektromobilität sowie einer verstärkten Zentralisierung des Unternehmens in den USA begründet.
Doch stellt sich die Frage, ob dieser geplante Stellenabbau rechtlich zulässig ist und was betroffene Arbeitnehmer unternehmen können.
**Klage gegen Kündigung:** Als Arbeitnehmer sollten Sie zunächst wissen, dass gegen eine ausgesprochene Kündigung innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Wenn Sie also eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie rasch entscheiden, ob Sie rechtlich dagegen vorgehen und eventuell die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen möchten.
**Massenentlassungen:** Bei Massenentlassungen gibt es strenge formale Voraussetzungen, die der Arbeitgeber vor der Kündigung beachten muss. Dazu gehört insbesondere die Anzeigepflicht gemäß § 17 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Der Arbeitgeber muss:
- Die Bundesagentur für Arbeit über die geplanten Entlassungen informieren.
- Den Betriebsrat über die Gründe für die Entlassungen, die Anzahl und Berufsgruppen der betroffenen Arbeitnehmer, den Zeitraum der geplanten Entlassungen, die Auswahlkriterien für die Entlassungen sowie die Berechnungskriterien für eventuelle Abfindungen informieren.
- Der Bundesagentur für Arbeit die Mitteilung an den Betriebsrat übermitteln und die Stellungnahme des Betriebsrats zu den geplanten Entlassungen beifügen.
Wenn der Arbeitgeber diese Anforderungen nicht erfüllt, sind die Entlassungen unwirksam.
**Betriebsbedingte Kündigung:** Neben den formalen Anforderungen muss der Arbeitgeber auch einen rechtlichen Grund für die Kündigung haben. Kündigungsgründe können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Der von Ford geplante Stellenabbau aufgrund von Umstrukturierungen stellt einen betriebsbedingten Kündigungsgrund dar. Allerdings gilt der Kündigungsschutz des KSchG nur für bestimmte Arbeitnehmer.
**Unternehmerische Entscheidung:** Der Arbeitgeber hat das Recht, die betriebliche Organisation nach eigenem Ermessen zu gestalten und zu entscheiden, welche arbeitstechnischen Zwecke und Ziele an welchem Standort verfolgt werden sollen. Die gesetzliche Kündigungsschutzregelung verpflichtet den Arbeitgeber nicht dazu, eine bestimmte Organisationsstruktur oder einen Standort aufrechtzuerhalten. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Umstrukturierung aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich ist.
**Dauerhafter Wegfall des Arbeitsplatzes:** Die Arbeitsplätze müssen tatsächlich und dauerhaft wegfallen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass seine unternehmerische Entscheidung einen Überschuss an Arbeitskräften schafft, wodurch die Notwendigkeit zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. Der Arbeitgeber muss auch prüfen, ob betroffene Arbeitnehmer an anderen Stellen im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können.
**Soziale Auswahl:** Bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer müssen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Eine Kündigung kann trotz betrieblicher Notwendigkeit unwirksam sein, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Dabei spielen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und eventuelle Schwerbehinderungen eine Rolle.
**Fragen oder rechtliche Unterstützung:** Falls Sie von dem geplanten Stellenabbau betroffen sind oder bereits eine Kündigung erhalten haben und rechtliche Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz im Süden von Köln bieten wir Ihnen gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung an.
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