March 10, 2024

Landgericht Ulm bestätigt: Coaching-Verträge von "Max Weiß" und CopeCart sind unwirksam!

Skradde Rechtsanwälte erstreitet wegweisendes Urteil

In einem wegweisenden Urteil vom01. März 2024 hat das Landgericht Ulm unserem Mandanten Recht gegeben und entschieden, dass sein Online-Coaching-Vertrag mit CopeCart über ein Coaching des Coaches "Max Weiß" nichtig ist. Das Gericht bestätigte damit unsere Argumentation, dass der Vertrag als Fernunterricht einzustufen ist und mangels behördlicher Zulassung nichtig ist.

Der Fall:

Unser Mandant hatte sich für ein Online-Mentoring-Programm im Bereich Online-Marketing angemeldet, das von der Weiss Consulting & Marketing GmbH über die Plattform CopeCart angeboten wurde. Er zahlte für die Teilnahme am Programm in Raten, mit einer Gesamtverpflichtung von 5.950,00 EUR.

Die Rechtslage:

Coaching-Verträge, die onlineabgeschlossen werden, fallen regelmäßig unter die Definition von Fernunterrichtnach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Für die Wirksamkeit eines solchen Vertrags ist eine behördliche Zulassung erforderlich. Weder „Max Weiß“ bzw. dessen Firma „Weiss Consulting & Marketing GmbH“, noch CopeCart verfügten über die erforderliche Zulassung.

Die Entscheidung des Landgerichts Ulm:

Das Landgericht Ulm stellte fest, dass der streitgegenständliche Vertrag als Fernunterricht zu qualifizieren ist und mangels behördlicher Zulassung nichtig ist. CopeCart wurde daher zur Rückzahlung der bereits geleisteten Ratenzahlungen verpflichtet. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass aus dem Vertrag keine weiteren Zahlungsansprüche gegenunseren Mandanten bestehen.

Bedeutung des Urteils für unseren Mandanten:

Das Urteil des Landgerichts Ulm ist ein großer Erfolg für unseren Mandanten. Er erhält nun sein Geld zurück und ist nicht mehr an den unwirksamen Vertrag gebunden.

Unser Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Ulm ist ein wichtiges Signal für Personen, die Opfer teils unseriöser Coaching-Anbietergeworden sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufungseinlegung ist uns bislang nicht zur Kenntnisgelangt - stand 11.03.24 8:00 Uhr

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