November 11, 2023

Landgericht Köln untersagt: Datenübermittlung an Google Analytics in die USA

Warum ist das Urteil wichtig für Sie?

Das Landgericht Köln hat am 23. März 2023 entschieden, dass die Telekom Deutschland keine personenbezogenen Daten zu Analyse- und Marketingzwecken an Google-Server in die USA übermitteln darf. Das Urteil hat weitreichende Folgen für Unternehmen, die Google Analytics verwenden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Website betreiben, die Google Analytics verwendet, müssen Sie sich nun Gedanken über die Datenübermittlung in die USA machen. Das Urteil des Landgerichts Köln bedeutet, dass Sie die Einwilligung der Nutzer einholen müssen, bevor Sie personenbezogene Daten an Google in den USA übermitteln.

Wie können Sie die Einwilligung der Nutzer einholen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Einwilligung der Nutzer einzuholen. Sie können zum Beispiel einen Cookie-Banner verwenden, der die Nutzer darüber informiert, dass personenbezogene Daten an Google in den USA übermittelt werden. Die Nutzer können dann entscheiden, ob sie der Datenübermittlung zustimmen oder nicht.

Warum ist das Urteil wichtig?

Das Urteil des Landgerichts Köln ist wichtig, weil es die Rechte der Nutzer stärkt. Die Nutzer haben das Recht zu entscheiden, ob sie ihre personenbezogenen Daten an ein Unternehmen in den USA übermitteln möchten.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Köln hat weitreichende Folgen für Unternehmen, die Google Analytics verwenden. Unternehmen müssen nun die Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie personenbezogene Daten an Google in den USA übermitteln.

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